Neueste allgemeine Vorschriften für Schützen sind laufend unter ”Bayrischer Sportschützenbund„ und ”gau-aichach„ nachzulesen und beim betreten der Schützenheime und Wettkampfstätten unbedingt einzuhalten.
Seit dem 3. April 2022 gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiterhin empfohlen.
Die Vorstandschaft