Corona

Neueste allgemeine Vorschriften für Schützen sind laufend unter ”Bayrischer Sportschützenbund„  und  gau-aichach„ nachzulesen und beim betreten der Schützenheime und Wettkampfstätten unbedingt einzuhalten.

Seit dem 3. April 2022 gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiterhin empfohlen.

Die Vorstandschaft

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